Leistungen

In meiner Eigenschaft als Dipl.-Ing. (FH) und zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert-LS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstelle ich umfangreiche Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Wohn- und Gewerbegrundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte einschließlich aller Rechte, Lasten und Beschränkungen und biete Begleitung und Beratung im Rahmen von Ortsterminen zur Unterstützung Ihrer Verhandlungsposition sowie die Überprüfung von vorliegenden, zweifelbehafteten Verkehrswertgutachten Dritter.

Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Der Verkehrswert gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Entsprechend der vorgenannten Definition ist der Verkehrswert nach den jeweiligen tatsächlichen Marktverhältnissen ausgerichtet. Es handelt sich hierbei also um einen unter normalen Verhältnissen zu Stande kommenden Durchschnittswert.

Zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind regelmäßig Unterlagen beizubringen, die mir als Sachverständiger vielfach nicht direkt zugänglich sind. Dazu gehören - je nach Objekttyp - insbesondere Auszüge aus den Baugenehmigungsunterlagen (Grundrisszeichnungen, Schnitt, Ansichten, technische Berechnungen), Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte und Eigentümernachweis), Grundbuchauszug, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Mietverträge (soweit vermietet), Erbbaurechtsvertrag und vergangene Erbbauzinserhöhungsverlangen (soweit Erbbaurecht), notarieller Übertragungsvertrag (soweit hier z. B. Wohnungs- oder Nießbrauchrechte vereinbart worden sind) sowie bei Eigentumswohnungen eine Abschrift von Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Protokoll der Eigentümerversammlung und der Hausgeldabrechnung mit Angaben zur Höhe der Instandhaltungsrücklage.

Nach entsprechender Terminvereinbarung, die völlig flexibel erfolgen kann, findet ein Ortstermin statt, in dem das Objekt visuell und photographisch aufgenommen wird. Die anschließende Erstellung des Verkehrswertgutachtens nimmt danach max. wenige Wochen in Anspruch.

Sie erhalten das Verkehrswertgutachten im Standardfall in 2-facher, gedruckter und gebundener Ausfertigung sowie auf einem separaten Datenträger in digitaler Version einschließlich sämtlicher aufgenommenen Bilder, technischen Berechnungen und erhaltenen Auskünften.

Informationen zu den anfallenden Kosten eines Verkehrswertgutachtens finden Sie hier.

Begleitung und Beratung

Ferner begleite ich Sie außerhalb der Erstellung schriftlicher Verkehrswertgutachten in Besichtigungsterminen von Objekten aller Art und berate in sämtlichen Fragen rund um das Thema Immobilienwertermittlung. Neben einer Inaugenscheinnahme der baulichen und sonstigen Anlagen findet eine anschließende - in der Regel mündliche - Beurteilung statt. Darüber hinaus sind Grundstücke häufig durch Rechte, Lasten und Beschränkungen gekennzeichnet. So können zum Beispiel der konkrete Zustand, Baumängel und Bauschäden, dinglich gesicherte, also grundbuchliche Eintragungen oder öffentliche Rechte, zum Beispiel Baulasten und ihr möglicher Einfluss auf den Verkehrswert erörtert werden. Auch die Beurteilung der Ertragssituation bei vermieteten Objekten oder die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Erbbaurechten oder Eigentumswohnungen sind für die Wertfindung von elementarer Bedeutung. Stärken Sie ihre Verhandlungsposition durch mein fundiertes Wissen.

Informationen zu den anfallenden Kosten einer Begleitung und Beratung im Stundenaufwand finden Sie hier.

Prüfung von Verkehrswertgutachten Dritter

Sie haben bereits ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen oder werden mit einem Verkehrswertgutachten konfrontiert, dass als Grundlage für weitere Überlegungen gleich welcher Art herangezogen werden soll? Und Sie sind unsicher, ob der ermittelte Verkehrswert nach den klassischen und allgemein anerkannten Wertermittlungsverfahren und -theorien angefertigt wurde? Und Sie fragen sich, ob der ermittelte Verkehrswert angemessen ist? Dann lassen Sie dieses Verkehrswertgutachten unabhängig überprüfen. Neben einer Sichtung des Verkehrswertgutachtens findet eine anschließende - in der Regel mündliche - Beurteilung statt. Verschaffen Sie sich eine zweite Meinung.

Informationen zu den anfallenden Kosten einer Prüfung von Verkehrswertgutachten Dritter im Stundenaufwand finden Sie hier.