Kosten

Die Höhe der Kosten (Stand: 01.01.2025) orientiert sich für Verkehrswertgutachtens an der folgenden Honorartafel Teil a) und für Wertgutachten über die kürzere, tatsächliche Nutzungsdauer an der folgenden Honorartafel Teil b). Dabei wird für Verkehrswertgutachten eine Einstufung in einen Schwierigkeitsgrad (einfacher bzw. schwieriger Fall) vorgenommen und im Vorfeld verbindlich festgehalten. Besondere Leistungen und Fahrtkosten werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt. Auslagen für einzuholende Auskünfte fallen nicht mehr separat an und sind mit den jeweiligen Honoraren abgegolten.

a) zur Beauftragung von Verkehrswertgutachten

Verkehrswert Netto-Honorar (exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer)
einfacher Fall schwieriger Fall
bis 150.000 1.575 2.025
bis 200.000 1.680 2.130
bis 250.000 1.785 2.235
bis 300.000 1.890 2.340
bis 350.000 1.995 2.445
bis 400.000 2.100 2.550
bis 450.000 2.205 2.655
bis 500.000 2.310 2.760
bis 750.000 2.730 3.180
bis 1.000.000 3.150 3.600
ab 1.000.000 n a c h V e r e i n b a r u n g

b) zur Beauftragung von Wertgutachten über die kürzere, tatsächliche Nutzungsdauer

Objektart Netto-Honorar (exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer)
Wohnnutzung (bis 3 Einheiten) 1.000
Wohnnutzung (mehr 3 Einheiten) 1.500
rein gewerbliche Nutzungen / Sonderimmobilien n a c h V e r e i n b a r u n g

Auslagen (insbesondere Auskünfte Dritter) ohne zusätzliche Berücksichtigung
Mehraufwand (z. B. Aufmaß) nach Stundenaufwand
Erschwerte Bedingungen (Schmutz / Sicherheit) Faktor 1,2
Fahrtkosten (pauschal je km) 0,75 € (exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer)
Aktualisierung eines bereits erstatteten Wertgutachtens (je nach Aufwand) Faktor 0,5 - 0,9
Wertgutachten mit vergleichbaren wertbestimmenden Eigenschaften in Folge eines bereits erteilten Auftrags (je nach Aufwand) Faktor 0,5 - 0,9

Der konkrete Stundenaufwand - auch im Zusammenhang mit der Begleitung und Beratung sowie der Prüfung von Wertgutachten - wird gerne auf Rückfrage mitgeteilt.

Bei den vorbezeichneten Honoraren und sonstigen Kosten handelt es sich um Netto-Beträge, denen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.