Kosten
Die Höhe der Kosten (Stand: 01.01.2025) orientiert sich für Verkehrswertgutachtens an der folgenden Honorartafel Teil a) und für Wertgutachten über die kürzere, tatsächliche Nutzungsdauer an der folgenden Honorartafel Teil b). Dabei wird für Verkehrswertgutachten eine Einstufung in einen Schwierigkeitsgrad (einfacher bzw. schwieriger Fall) vorgenommen und im Vorfeld verbindlich festgehalten. Besondere Leistungen und Fahrtkosten werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt. Auslagen für einzuholende Auskünfte fallen nicht mehr separat an und sind mit den jeweiligen Honoraren abgegolten.
a) zur Beauftragung von Verkehrswertgutachten
Verkehrswert | Netto-Honorar (exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) | |
---|---|---|
einfacher Fall | schwieriger Fall | |
€ | € | € |
bis 150.000 | 1.575 | 2.025 |
bis 200.000 | 1.680 | 2.130 |
bis 250.000 | 1.785 | 2.235 |
bis 300.000 | 1.890 | 2.340 |
bis 350.000 | 1.995 | 2.445 |
bis 400.000 | 2.100 | 2.550 |
bis 450.000 | 2.205 | 2.655 |
bis 500.000 | 2.310 | 2.760 |
bis 750.000 | 2.730 | 3.180 |
bis 1.000.000 | 3.150 | 3.600 |
ab 1.000.000 | n a c h V e r e i n b a r u n g |
b) zur Beauftragung von Wertgutachten über die kürzere, tatsächliche Nutzungsdauer
Objektart | Netto-Honorar (exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) | |
---|---|---|
€ | ||
Wohnnutzung (bis 3 Einheiten) | 1.000 | |
Wohnnutzung (mehr 3 Einheiten) | 1.500 | |
rein gewerbliche Nutzungen / Sonderimmobilien | n a c h V e r e i n b a r u n g |
Auslagen (insbesondere Auskünfte Dritter) | ohne zusätzliche Berücksichtigung |
Mehraufwand (z. B. Aufmaß) | nach Stundenaufwand |
Erschwerte Bedingungen (Schmutz / Sicherheit) | Faktor 1,2 |
Fahrtkosten (pauschal je km) | 0,75 € (exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) |
Aktualisierung eines bereits erstatteten Wertgutachtens (je nach Aufwand) | Faktor 0,5 - 0,9 |
Wertgutachten mit vergleichbaren wertbestimmenden Eigenschaften in Folge eines bereits erteilten Auftrags (je nach Aufwand) | Faktor 0,5 - 0,9 |
Der konkrete Stundenaufwand - auch im Zusammenhang mit der Begleitung und Beratung sowie der Prüfung von Wertgutachten - wird gerne auf Rückfrage mitgeteilt.
Bei den vorbezeichneten Honoraren und sonstigen Kosten handelt es sich um Netto-Beträge, denen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.