DIAZert-Qualitätsstandard
Seit Ende der 1990er Jahre haben sich in Deutschland zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung und Immobiliengutachter etabliert. Die fachlichen Voraussetzungen und die tätigkeitsbezogenen Anforderungen für die Zertifizierung (Ausbildung, Berufserfahrung, Weiterbildung, Prüfung und Zertifizierung) wurden anfänglich in Zusammenarbeit mit allen interessierten Kreisen (Sachverständigenverbände, Finanzwirtschaft, Banken, Industrie, Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, behördliche Wertermittlung etc.) definiert und konnte durch eine freiwillige Akkreditierung abgesichert werden. Mittlerweile sind rund 2.600 zertifizierte Sachverständige und Immobiliengutachter in Deutschland tätig, die von einer Vielzahl unterschiedlicher Stellen geprüft und zertifiziert wurden.
Der Qualitätsstandard der DIAZert orientiert sich an den europäischen Qualitätsstandard von TEGoVA, der europäischen Dachorganisation nationaler Bewerterverbände (www.tegova.org). Dieser Standard fordert, dass im Zertifizierungsprozess die Grundsätze der Unparteilichkeit, Transparenz, Objektivität und Vergleichbarkeit eingehalten werden. Des Weiteren gelten fachliche Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen.
Die Zertifizierungsprüfung bei der DIAZert wird auf Basis objektiver Kriterien zur Messung der Kompetenz durchgeführt. Sie besteht im Regelfall aus einer schriftlichen Prüfung in drei Teilen, einer mündlichen Prüfung und der Prüfung einzureichender Gutachten. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind der Nachweis praktischer Tätigkeiten im Zertifizierungsbereich.
Ein entscheidendes Qualitätsmerkmal zertifizierter Sachverständiger und Immobiliengutachter ist der Nachweis zum Kompetenzerhalt während der Dauer einer Zertifizierung. Das Regelwerk der DIAZert fordert die jährliche Überprüfung eines einzureichenden Gutachtens. Des Weiteren besteht eine jährliche Fortbildungspflicht über 20 Zeitstunden. Damit stellt die DIAZert den höchsten Anforderungsumfang bezüglich der Überwachung. Dadurch wird sichergestellt, dass der aktuelle Stand der Technik und auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Auftraggeber sollten wissen, dass die Grundlage des gesamten Zertifizierungsverfahrens von jeder Zertifizierungsstelle selbst erarbeitet werden kann. Selbst eine freiwillige Akkreditierung stellt kein hohes Maß an Qualität sicher. Da die Bezeichnung „zertifizierter Sachverständiger“ und "Immobiliengutachter" nicht gesetzlich geschützt ist, sollte jeder Auftraggeber unbedingt darauf achten, dass der jeweilige Qualitätsstandard von der Zertifizierungsstellen beschrieben und gewährleistet wird.