Definition
Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert. Er „…wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Es handelt sich hierbei um einen unter normalen Verhältnissen zustande kommenden Durchschnittswert.
Anwendungsbereich
Die Erstellung von Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Wohn- und Gewerbegrundstücke (z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude, gewerbliche Objekte), grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte, Wohnungs- und Teileigentum) sowie Rechte, Lasten und Beschränkungen (z. B. Wohnungsrecht, Nießbrauch) ist regelmäßig zur Regelung privater und/oder steuerlicher Angelegenheiten erforderlich.
An-/Verkauf, vorweggenommene Erbschaftsregelungen, bestehende Erbschaftsangelegenheiten, Insolvenzverfahren sowie Zugewinnausgleich bei Scheidungen
Nachweis des „niedrigeren gemeinen Werts“ gegenüber der Finanzverwaltung in Sachen Erbschafts-/Schenkungssteuer oder Grundsteuer.
Ablauf & Lieferung
Die Beauftragung erfolgt in Schriftform. Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen und erfolgreichem Ortstermin nimmt die Erstellung maximal wenige Wochen in Anspruch. Sie erhalten das Gutachten in 2-facher, gedruckter, gesiegelter und gebundener Ausfertigung sowie auf einem separaten Datenträger in digitaler Version.
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