Nutzungsdauer-Gutachten – Immobilienbewertung Münsterland
Leistung 02

Nutzungsdauer-Gutachten

Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG – zur Optimierung der steuerlichen Abschreibung (AfA) für Vermieter und Kapitalanleger.

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG·AfA-Optimierung·Vermieter / Kapitalanleger
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Steuerliche Abschreibung

Bei vermieteten Gebäuden sind aus steuerrechtlicher Sicht als Absetzung für Abnutzung in der Regel die folgenden Beträge abzuziehen:

Betriebsgebäude (nach 31.03.1985)

Jährlich 3 % = 33 Jahre Nutzungsdauer

Wohngebäude (nach 31.12.2022)

Jährlich 3 % = 33 Jahre Nutzungsdauer

Wohngebäude (1925–2022)

Jährlich 2 % = 50 Jahre Nutzungsdauer

Wohngebäude (vor 01.01.1925)

Jährlich 2,5 % = 40 Jahre Nutzungsdauer

Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer – zur Optimierung steuerlicher Abschreibung

Vielfach entsprechen insbesondere bei älteren Objekten, die nicht wesentlich modernisiert worden sind, die Nutzungsdauern nach vorbezeichneter, starrer Gliederung nicht der tatsächlichen Nutzungsdauer. Die Erstellung von Wertgutachten über die kürzere, tatsächliche Nutzungsdauer ermöglicht daher unter im Einzelfall vorab zu prüfenden Umständen eine Steuerersparnis durch eine höhere Abschreibung.

Voraussetzungen

Laut Bundesfinanzministerium (BMF) ist u. a. die Vorlage eines Gutachtens von Personen erforderlich, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert worden sind.

Ablauf & Lieferung

Die Beauftragung erfolgt in Schriftform. Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen und erfolgreichem Ortstermin nimmt die Erstellung maximal wenige Wochen in Anspruch. Sie erhalten das Gutachten in 2-facher, gedruckter, gesiegelter und gebundener Ausfertigung sowie auf einem separaten Datenträger in digitaler Version.

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